Datenschutz im Gesundheitswesen
Für Mitarbeiter im Gesundheitswesen ergeben sich zahlreiche neue Herausforderungen zur Einhaltung der rechtlichen Konformität nach den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
Dieser Lehrgang vermittelt fachspezifisches Wissen über die gesetzlichen Grundlagen des neuen Datenschutzes in Bezug auf Patienten- und Behandlungsdaten und veranschaulicht die Rechte und Pflichten im Gesundheitswesen. Aktuelle gesetzliche Änderungen der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie Besonderheiten durch die EU-Datenschutzgrundverordnung werden behandelt:
- Lehrgangsdauer: 1 Tag
- Lehrgangszeiten: 08:00 – 15:30 Uhr
- Unterrichtsform: Vollzeit mit Dozentenpräsenz
- Lehrgangsgebühr: 590 € exkl. 19% MwSt.
Inhalte
Gesetzliche Grundlagen
- Die geltenden Datenschutzbestimmungen
- Besonderheiten durch die EU-Datenschutzgrundverordnung
- Neuerungen durch das BDSG-neu
Berufsgeheimnis im Gesundheitswesen
- Auskunftsrechte der Patienten in der Praxis
- Datenverarbeitung, Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenveränderung zum Zwecke der Behandlung
- Einsicht in Patientenakten
- Übermittlung und Offenbarung von Patientendaten an Polizei, Staatsanwaltschaft und andere staatliche Stellen
- Weitergabe von Patientendaten innerhalb der Einrichtung
- Verarbeitung der Daten zu Forschungszwecken
- Anforderungen an Archivierung- und Löschfristen
- Rechtmäßiger Umgang mit Patientenakten
- Die elektronische Patientenakte
- VIP-Konzept: Die Behandlung eines Mitarbeiters als Patient
- Die Gesundheitskarte und der Zugriff der Patientendaten
- Internetauftritt gestalten (Impressum, Datenschutzhinweis, Newsletter, Online-Terminvergabe)
- Datenschutz und Videoüberwachung in öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Räumen
- Medizinisches Monitoring und Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
- Auftragsverarbeitung und Fernwartung von IT- und TK-Dienstleistern
Sonstiges
- Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Datenschutzes
Zielgruppe
- Geeignet ist dieser Lehrgang besonders für Mitarbeiter/Innen und selbständige Unternehmer/Innen aus medizinischen Praxen, Kliniken, Wellness- Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.
Voraussetzungen
- Ohne Auflagen
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
Beratung und Kontakt
info@hanse-college.de
Termine
- 02.03.2021
- 17.06.2021
- 25.11.2021
Dokumente
Weiterbildungsberatung
Das Hanse College bietet Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Beratungsgespräch an, damit Sie Ihren Weiterbildungswunsch fundiert und gezielt auswählen können.
Persönliche Beratung
- Einsicht in Lebenslauf, Berufs- oder Studienabschluss sowie Arbeitszeugnisse, wenn vorhanden auch Bewerbungsunterlagen
- Beachtung persönlicher „Umstände“ und Ihrer beruflichen Wünsche
- Darstellung der Verbindungsmöglichkeiten zwischen der bisherigen Tätigkeit und zukünftigen beruflichen, persönlichen Zielen
- Chancen/Risiken gewählter Weiterbildungen z.B. für die erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach Familienphase werden – aus Personaler-Sicht – dargelegt
Intensives Zielgespräch
- Detaillierte Informationen über gewünschte/empfohlene Lehrgänge mit genauen Kursinhalten und thematischer, zeitlicher Kalkulation
- Basisinformationen zum Schulungsverlauf, Unterrichtszeiten, Prüfungsvoraussetzungen, Benotungs-/Bewertungssystem des Hanse College
- Inhalte der Zertifikate nach erfolgreichem Abschluss
- Individuelle Fragen zu Gruppengröße, Dozenten und Sonstiges
- Sind alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt?
Intensives Zielgespräch
- Im Anschluss an das Gespräch wird Ihnen ein Angebot erstellt und eventuelle Fördermittel/ Kostenerstattungen- oder Zuschüsse sowie der genaue Ablauf erläutert
Fördermöglichkeiten
Die Lehrgänge sind AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und damit vielfältig durch öffentliche Mittel förderbar.
Es lohnt sich sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen zu prüfen, welche Förderprogramme im Einzelfall beansprucht werden können. Förderungen gibt es zum Beispiel von der Bundesagentur für Arbeit und den JobCentern, dem europäischen Bildungsfond ESF in Verbindung mit den Bundesländern, von Berufsgenossenschaften, Rententrägern sowie Krankenkassen und anderen Institutionen. Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter einen Zuschuss von bis zu 70% der Kursgebühren bekommen.
- Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
- Bildungsgutschein JobCenter
- Prämiengutschein
- Förderung der beruflichen Weiterbildung aus ESF Mitteln (Europäischer Sozialfonds)