beruflich weiterkommen durch gezielte Weiterbildung

aktuelle Gesetzesänderungen

Arbeitsrecht

„Was helfen die edelsten Rechte dem, der sie nicht handhaben kann?“
(Jacob Grimm)

Gesetzesänderungen werden von personalverantwortliche Fach- und Führungskräfte umgesetzt. Betriebsräte überprüfen die Umsetzung.
Unsicherheiten führen dabei oft zu Fehlentscheidungen oder Inflexibilität.
Handeln nach „altbewährten Mustern“ kann dabei zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen. Dies gilt es zu vermeiden.
Aktuelles arbeitsrechtliches Wissen dient zudem als Grundlage der Betriebsratsarbeit.
Kompakt und praxisbezogen werden Sie aufgeklärt über aktuelle arbeitsrechtliche Änderungen. Hierbei werden anhand von tagesaktuellen und authentischen Fällen (auch gerne seitens der Teilnehmer*innen) die rechtlichen Risiken und Chancen ermittelt.

inklusive Lernmaterialien 

  • Unterrichtsstunden: 8
  • Kursdauer: 1 Tag
  • Unterrichtszeiten: Freitag 08:30 – 15:30 Uhr
  • Kursform: Präsenzunterricht
  • Kosten: 590,00 € Netto + USt

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Kursinhalte

Ihr Vorteil

  • praxisnahe Vermittlung der Inhalte
  • effektiver Erfahrungsaustausch in kleinen Gruppen (max. 12 Teilnehmer*innen)

 

Sie Lernen 

  • EU-Datenschutzgrundverordnung in Bezug auf Bewerber- und Personaldaten
  • Aktuelles zur Zeitarbeit
  • Aktuelles zu Teilzeit und Befristung
  • Besonderheiten bei der Arbeitnehmerüberlassung
  • Neuerungen zu Entgeltvergütungen (Mindestlohn, Zuschlagspflichten, Abgeltung von Mehrarbeit)
  • Entgelttransparenzgesetz
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Neuerungen zu Fristen, Aufhebungsverträgen und Kündigungsgründen
  • Kündigungsschutz schwerbehinderter Mitarbeiter
  • Reform des Mutterschutzrechts
  • Schutz vor Haftungsrisiken

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Zielgruppe

  • Personalfachkräfte, Personalreferenten, Personalbeauftragte, Personalleiter
  • Führungskräfte, Geschäftsführer
  • Projektleiter
  • Vertriebsleiter, Gebietsleiter, Filialleiter

Voraussetzungen

  • ohne Auflagen

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung

Weitere Informationen

Förderungsmöglichkeiten

  • Für Unternehmen: Die Weiterbildung von Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung gefördert werden.
  • Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist auch Privatpersonen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds möglich. 
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Verfügbare Terminzeiten

Termine

  • 01.09.2023
  • 01.12.2023
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